Diese Webseite – www.8156.ch – ist unabhängig von der Genossenschaft «acht eis foif sächs» hier in Oberhasli.
A. Thobaben
Diese Webseite – www.8156.ch – ist unabhängig von der Genossenschaft «acht eis foif sächs» hier in Oberhasli.
A. Thobaben
Auf der Homepage der Gemeinde Niederhasli steht unter der Rubrik «ZVV—öffentliche Auflage des Verbundfahrplanprojektes 2027/28 im Internet.» folgendes:
Zitat:
«Änderungsbegehren von der Bevölkerung sind direkt an die Wohngemeinde zu richten. Die Eingabe von Änderungswünschen an die Wohngemeinde hat bis spätestens 30. März 2026 zu erfolgen. Die Begehren müssen schriftlich und begründet sowie unterschrieben eingereicht werden. Es sind keine elektronischen Begehren zugelassen.»
Im Tagesanzeiger wurde am 13.03.2026 ebenfalls darüber berichtet.
In der Praxis bedeutet dies:
Für jede der vier Haltestellen im Quartier muss jemand mindestens ein «Begehren» mit Begründung an die Gemeinde einreichen. Bitte macht mit und deckt die Gemeinde mit Begehren ein!
Wir haben 3 Varianten eines Musterbriefes erstellt, die wir Euch gerne hier zum Download anbieten möchten.
Zum Bearbeiten der Musterbriefe benötigen man Microsoft Word oder OpenOffice. Die Variante 3 des Musterbriefes kann auch Handschriftlich angepasst werden.
A. Thobaben
Vorgehen
In nur 11 Tagen haben 665 Personen die Petition unterschreiben!
Vielen Dank all den Helferinnen und Helfern!
Wichtig!
Bitte informieren Sie sich auch in der Datenschutzerklärung über die Eigentumsverhältnisse dieser Webseite!
Die folgenden 10 Argumente sehe ICH als relevant für die Diskussion rund um die Aufhebung der vier von fünf Haltestellen in Oberhasli.
Die Reduzierung von Haltestellen verlängert Fusswege – insbesondere nachts und in schlecht beleuchteten Bereichen. Dies erhöht das Risiko von Übergriffen und verstärkt Unsicherheitsgefühle bei Frauen, Jugendlichen und älteren Menschen. Ein dichter Haltestellenabstand ist daher ein aktiver Beitrag zur öffentlichen Sicherheit.
Politische Relevanz: Sicherheitsprävention und Schutz vulnerabler Gruppen.
Längere Distanzen zur nächsten Haltestelle benachteiligen faktisch:
Der barrierefreie Zugang zum öffentlichen Verkehr umfasst nicht nur Fahrzeug und Infrastruktur, sondern auch eine realistisch erreichbare Distanz.
Politische Relevanz: Gleichstellung, Altersstrategie, Inklusion.
Jugendliche, Lernende und Menschen mit kleinem Budget sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen. Wird der Zugang erschwert, steigt der Druck, auf kostenintensive Alternativen auszuweichen. Dies verstärkt soziale Ungleichheiten.
Politische Relevanz: Chancengleichheit und soziale Kohäsion.
Familien in Mietwohnungen verfügen häufig über kein oder nur ein Fahrzeug. Längere Wege zum ÖV erschweren den Alltag erheblich und verursachen zusätzliche Kosten. Eine gute ÖV-Erschliessung ist eine Voraussetzung für bezahlbares Wohnen und funktionierende Alltagsmobilität.
Politische Relevanz: Familienfreundlichkeit und Wohnstandortattraktivität.
Internationale und nationale Mobilitätsstudien zeigen: Schon kleine Verschlechterungen der Erreichbarkeit führen zu mehr Autofahrten, insbesondere auf Kurzstrecken. Der Haltestellenabbau würde somit zusätzlichen Verkehr im Ort erzeugen.
Politische Relevanz: Verkehrssteuerung und Entlastung der Strassen.
Mehr motorisierter Individualverkehr bedeutet:
Eine gute ÖV-Erschliessung reduziert diese Risiken.
Politische Relevanz: Schulwegsicherheit und Verkehrsberuhigung.
Die Schweiz sowie Kanton und Gemeinden verfolgen CO₂-Reduktionsziele. Attraktiver öffentlicher Verkehr ist eine zentrale Massnahme zur Emissionssenkung. Eine Reduktion der Haltestellen wirkt diesen Zielen entgegen und erhöht Lärm- und Schadstoffbelastung im Wohngebiet. Eine Energiestadt die ihren ÖV-Angebot reduziert sollte aus dem Label «Energiestadt» entfernt werden!
Politische Relevanz: Klimastrategie, Luftqualität und Gesundheitsschutz.
Die Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrs hängt entscheidend von der Erreichbarkeit ab. Wird der Zugang erschwert, sinkt die Nutzung der gesamten Linie. Dies reduziert die Effizienz bestehender Infrastrukturinvestitionen.
Politische Relevanz: Wirtschaftlichkeit und Systemeffizienz.
Eine gute ÖV-Erschliessung ist Voraussetzung für nachhaltige Raumplanung, verdichtetes Wohnen und autoarme Lebensweisen. Weniger Haltestellen fördern Autoabhängigkeit statt zukunftsfähiger Mobilität.
Politische Relevanz: Raumplanung, Standortattraktivität und Zukunftsfähigkeit.
Haltestellen sind niederschwellige Begegnungsorte und fördern gesellschaftliche Teilhabe. Schlechtere Erreichbarkeit reduziert die Teilnahme am sozialen, kulturellen und Vereinsleben und kann Isolation verstärken.
Politische Relevanz: gesellschaftlicher Zusammenhalt und Lebensqualität.
Der Erhalt der Bushaltestellen ist nicht nur eine Komfortfrage, sondern betrifft:
Axel Thobaben – 8156 Oberhasli
Die am 24. Dezember 2025 vom Zürcher Unterländer erfolgte Information der Gemeinde Niederhasli mit dem Titel «Anpassung bei den Linien 797 und 456» hat im Oberhasler Quartier «Birch» zu einem grossen Aufschrei geführt!
Der in der Mitteilung der Gemeinde als harmlose Nebensache daherkommende Satz: «Die heutige Bedienung einzelner Oberhasler Quartiere würde dafür entfallen» bedeutet in der Realität für die Bewohner des Quartiers «Birch» eine unzumutbare Streichung der für die Nutzung des ÖV wichtigen Haltestellen.
Um dies zu verdeutlichen nachfolgende Erläuterungen:
Das Quartier «Birch» ist in den letzten 50 Jahren auf der grünen Wiese respektive an Stelle der Rebberge entstanden. Der grösste Teil der Wohnbauten sind Einfamilienhäuser oder Wohnungen im Stockwerkeigentum.
Dies bedeutet jedoch auch, dass die Eigentümer dieser Häuser und Eigentumswohnungen seit Jahren, ja Jahrzehnten permanent hier wohnen und beabsichtigen – soweit möglich – den «Lebensabend» weiterhin im angestammten Quartier zu verbringen.
In der Zwischenzeit sind mehrere von ihnen nicht mehr «gut zu Fuss», so dass es bei einer Realisierung der geplanten Streichung der Haltestellen für viele Bewohner und Mobilitätseingeschränkte schwierig bis teilweise unmöglich würde, ohne fremde Hilfe zur weiter entfernten Haltestelle im Dorfkern Oberhasli zu gelangen.
Wenn diesen Menschen die Bushaltestelle im Quartier (in der Nähe ihres Hauses) weggenommen wird, ist dies für sie wie wenn ihnen die Freiheit genommen würde. Sie werden gezwungen für die Benutzung des ÖV fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mobilitätseingeschränkte Menschen derart auszugrenzen ist unfair und unsozial!
Ich wurde von Bewohnern im Quartier gebeten, mich als Mitglied der «Arbeitsgruppe Alter» dafür einzusetzen, dass ihnen «ihre» Bushaltestellen nicht weggenommen werden!
Von der geplanten Massnahme sind jedoch nicht nur ältere und im Eigenheim wohnhafte Personen betroffen. Berufstätige und junge Familien sind nach Oberhasli gezogen, weil sie hier (wenn auch nur werktags und tagsüber) von einem Anschluss an den öffentlichen Verkehr profitieren. Nicht alle Jungen wollen oder können sich ein eigenes Fahrzeug leisten.
Im Weiteren erinnere ich daran, dass vor Jahren der Bus 797 bis nach Niederhasli Bahnhof fuhr. Er bediente wie heute die Haltestellen im Quartier Birch und fuhr dann bei der Einmündung der Birchstrasse in die Rümlangerstrasse (beim Hof der Fam. Sigg) nach rechts und via Mettmenhasli bis zum Bahnhof Niederhasli und wieder zurück nach Rümlang.
Die Auslastung war jedoch derart gering, dass diese «Linien-Verlängerung» wieder eingestellt
wurde.
Martin Muheim,
Höhenweg 4
8156 Oberhasl
(Text auf Wunsch von Martin Muheim übernommen – Publiziert von Axel Thobaben – 8156 Oberhasli)